Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der akomo eG (nachstehend „akomo“) mit unternehmerischen Kund:innen (nachstehend „ihr“ bzw. in Deklination). Unternehmerische Kund:innen i.S. unserer AGB sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts darstellen. akomo ist ein genossenschaftliches, ökosoziales Kreativkollektiv für nachhaltige Kommunikation und stellt sinnstiftende Kommunikationsdienstleistungen, Kommunikationsprodukte, Beratungen und Weiterbildungsformate her, die den ökologischen und sozialen Wandel zu mehr Nachhaltigkeit vorantreiben z.B. aus den Bereichen Design, Fotografie, Film, Webdesign und Content Marketing. Alle Angebote, Lieferungen, Aufträge und Nutzungsrechte erfolgen zu diesen AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot und den AGB geht das Angebot vor.

(3) Die vorliegenden Auftragsbedingungen gelten auch für Vereinbarungen zwischen den Parteien, die jeweils im Zusammenhang mit dem Auftrag, dabei aber über diesen hinaus, zusätzlich zu diesem oder in Ergänzung getroffen werden (z.B. Leistungserweiterung). Die Parteien stellen klar, dass diese Auftragsbedingungen im Übrigen auch in Bezug auf bereits zwischen den Parteien vereinbarte und derzeit noch laufende Auftragsverhältnisse gelten.


(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von euch werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsschluss

(1) akomo versendet vorab ein unverbindliches Angebot per E-Mail. Eure Bestätigung des Angebots (Buchung) stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Dieser kommt erst nach Annahme durch akomo durch Zusendung einer deutlich als solchen gekennzeichneten Auftragsbestätigung / Vertragsbestätigung zustande. Mit der Annahme des Angebots stimmt ihr diesen AGB ausdrücklich zu.

(2) Wird ein fortlaufender Auftrag (nachstehend „Dauervertrag“) eurerseits nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch. Eine Benachrichtigung seitens akomo benötigt es nicht.

(3) akomo behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eventuell von euch getätigte Zahlungen werden zurückerstattet.

(4) akomo, dessen Mitglieder oder Dritte im Rahmen des Vertrages arbeiten zu keiner Zeit in euren Räumlichkeiten, sondern in eigenen Räumen oder von unterwegs. Über den Arbeitsort aller Mitwirkenden könnt ihr nicht bestimmen.

(5) Wenn für von euch gewünschte Arbeiten der Zugang zu bestimmten Programmen bzw. Softwareoder Cloud-Lösungen von Fremdanbietern erforderlich ist, ist dieser Zugang/das Programm von euch zur Verfügung zu stellen oder wird nach Absprache mit euch in euren Namen und auf eure Kosten von akomo gekauft, von euch direkt beglichen bzw. über akomo abgewickelt euch und an euch von akomo in Rechnung gestellt.


§ 3 Preise

(1) Die Inanspruchnahme der Leistungen von akomo ist kostenpflichtig. Die Preise richten sich nach Stundensatz und -anzahl, Tagessatz und -anzahl oder Paketpreis und sind entsprechend im Angebot gekennzeichnet.

(2) Ihr erhaltet von akomo ein Angebot als unverbindlichen Kostenvoranschlag. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich aktueller gesetzlicher Mehrwertsteuer und ohne Abzüge.

(3) Die Preise gelten für sämtliche Leistungen, insbesondere auch für die Leistung der bloßen Erstellung einer „Look and Feel“ Beratung bzw. Stilrecherche, und unabhängig davon, ob später der Auftrag zur Umsetzung erteilt wird (z.B. im Fall von Leistungsänderungswünschen, die ein neues Angebot erfordern, und/ oder wenn ein Auftrag nach der Anbahnungsphase/nach Erstellung und Zurverfügungstellung einer „Look and Feel“-Beratung bzw. einer Stilrecherche nicht erteilt wird).

(4) akomo bindet sich an ein Angebot für einen Monat ab Angebotsdatum, soweit kein anderer Zeitraum im Angebot genannt wird.

(5) akomo behält sich Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler vor. In diesem Fall erhaltet ihr ein Gegenangebot.

§ 4 Leistungen von akomo

(1) akomo erbringt Leistungen wie vertraglich vereinbart, einmalig oder regelmäßig, und hat nur dann die Pflicht, zusätzliche technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich aufgeführt sind. Leistungen in diesem Sinne sind sämtliche Arbeits- bzw. Leistungsergebnisse, Werke, Teilwerke, Teilleistungen, Zwischenergebnisse, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch in Form der Auswahl von Arbeits- bzw. Leistungsergebnissen.

(2) Termine/Zeitpunkte, die die Parteien nicht ausdrücklich als „absolute“ Fristen oder „Fixtermine“ vereinbart haben, sind lediglich ungefähre Zeiteinschätzungen. Die Nichteinhaltung solcher Zeiteinschätzungen zieht keine Folgen nach sich. Die Parteien werden sich für den Fall der Nichteinhaltung einvernehmlich auf eine neue Frist verständigen. Leistungstermine sind für akomo nur dann bindend und lösen Verzug aus, soweit sie von akomo ausdrücklich in Textform als „bindend“ bezeichnet worden sind.

(3) Befindet sich akomo in Verzug, so könnt ihr vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem ihr akomo in Textform eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt habt und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche eurerseits wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von uns zu vertreten sind (z.B. Streik, Energieausfall, Unruhen oder behördliche Auflagen und Maßnahmen, deren Ergreifung wir nicht verschuldet haben, allgemeine Störungen der Telekommunikations- und Datennetze, von uns nicht verschuldeter Ausfall von für die Auftragsdurchführung erforderlichen Drittleistungen, behördliche Maßnahmen), sind wir für die Dauer der hierdurch eintretenden Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der Leistungspflicht befreit, etwaige Fristen oder Leistungstermine verlängern/verschieben sich entsprechend zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Liefer- oder Leistungstermine verlängern etwaige Fristen verlängern sich entsprechend zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Sollte ein Festhalten am Vertrag in diesen Fällen eine unzumutbare Härte für uns darstellen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bis dahin erbrachte Leistungsergebnisse werden übergeben und in Rechnung gestellt.

(5) akomo engagiert zur Leistungserbringung eigene Mitglieder oder Dritte als qualifizierte Subunternehmen und ist jederzeit berechtigt, diese durch solche mit vergleichbarer Qualifikation zu ersetzen.

(6) Das vereinbarte Honorar deckt nur den Leistungsumfang aus dem Vertrag ab. Zusatzleistungen bedürfen vorab einer Vereinbarung in Textform und werden gesondert unter ggf. neuen Bedingungen berechnet.

(7) Habt ihr akomo keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der visuellen und technischen Gestaltung der Leistungen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen (Änderungen ausgenommen, siehe § 5).

(8) Offene Dateien (insbesondere Rohdateien) oder Quellcode überlässt akomo nur, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

§ 5 Leistungsänderungen

(1) Änderungswünsche am Inhalt und Umfang der Leistungen („Änderungsanforderung“) müssen innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung in Textform eingehen. Andernfalls gelten die bisherigen Leistungen als vertragsgemäß. akomo prüft die Änderungsanforderung auf Umsetzbarkeit und teilt den voraussichtlichen Aufwand, Dauer sowie ggf. zusätzlich anfallende Kosten mit („Änderungsangebot“). Mehraufwände für die Prüfung einer Änderungsanforderung sind von euch zu vergüten, und zwar auch dann, wenn akomo anschließend nicht für die Durchführung der Änderung beauftragt wird.

(2) akomo wird die Durchführung einer Änderungsanforderung nicht ohne erheblichen Grund ablehnen. Erhebliche Gründe sind z.B., wenn nach Auffassung von akomo der Erfolg der vereinbarten Leistung infolge der Durchführung gefährdet würde, die Änderung den Werten der akomo erheblich widerspricht oder akomo z.B. mangels Knowhows oder Personals nicht in der Lage ist, die gewünschte Änderung durchzuführen.

(3) Sofern ihr Änderungsvorschläge von akomo ablehnt, übernehmt ihr die Verantwortung für die entstehenden Konsequenzen. Vertraglich vereinbarte Leistungspflichten bleiben hiervon unberührt.

(4) Vertragsänderungen werden erst mit entsprechender Vereinbarung in Textform wirksam. akomo wird bis dahin die Arbeiten auf Grundlage des bestehenden Vertrages fortsetzen. Bereits erbrachte Leistungen werden auf daraus folgenden entsprechenden Änderungsbedarf geprüft, der zusätzliche Aufwand für Prüfung und Änderung wird euch in Rechnung gestellt.

(5) Bei abgeschlossenen Arbeitsaufträgen sind Änderungsanfragen per E-Mail mit Angabe der Änderungswünsche innerhalb von zwei Monaten nach Übermittlung an euch einzureichen. Ansonsten gilt der Auftrag als abgeschlossen.

§ 6 Pflichten der Kundschaft

(1) Ihr seid verpflichtet, den für die Erbringungen der vereinbarten Leistung erforderlichen – insbesondere den nachfolgend aufgeführten – Mitwirkungspflichten nachzukommen.

(2) Ihr habt euch obliegenden Entscheidungen über Projektdurchführung und Projektinhalt unverzüglich zu treffen und Änderungsvorschläge von akomo unverzüglich zu prüfen.

(3) Ihr habt akomo bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung für den Arbeitsauftrag sowie Informationen über die gewünschte Ausführungsweise des Arbeitsergebnisses zu geben. Vor Rückbestätigung von akomo gilt der Arbeitsauftrag nicht als angenommen. Soweit es sich um eine Vertragsänderung handelt, ist § 5 Abs. 4 S. 1 zu beachten.

(4) Ihr werdet akomo unaufgefordert auf für die jeweilige Branche und das Unternehmen typische und/oder spezifische Erfordernisse und Verfahren hinweisen, es sei denn, diese sind für die Leistungserbringung nicht relevant. Ihr werdet akomo alle technischen und sonstigen Unterlagen, Informationen, Materialien, Dateien und Objekte, die zur erfolgreichen Durchführung des Projekts notwendig sind, rechtzeitig unaufgefordert zur Verfügung stellen. Ihr werdet weiterhin die für die Durchführung eines Projektes erforderlichen behördlichen Genehmigungen rechtzeitig einholen.

(5) Ihr habt dafür Sorge zu tragen, dass elektronisch sowie postalisch oder persönlich übermittelte Informationen und Dateien technisch einwandfrei funktionieren sowie frei von Viren sind. Schäden, die aufgrund von euch übermittelten fehlerhaften Daten und Dokumenten entstehen, sind vollständig von euch zu ersetzen bzw. zu begleichen.

(6) Ihr versichert, dass ihr an allem der akomo übergebenen Materialien und Objekte Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte habt, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, tragt ihr.

(7) Erfüllt ihr eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann akomo Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird akomo euch zusätzlich in Rechnung stellen.

(8) Die rechtliche Zulässigkeit der vereinbarten Leistung ist nicht geschuldet, es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart. Etwaige Kosten tragt grundsätzlich ihr.

(9) Ihr gewährleistet, dass die von euch zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalte oder Materialien rechtmäßig sind und rechtmäßig genutzt werden können. Das beinhaltet insbesondere aber nicht abschließend, die gegebenenfalls erforderliche Einholung von Nutzungsrechten/Lizenzen von Marken und/oder Designinhaber:innen im Hinblick auf mögliche Schutzrechte, die Teil der erbrachten Leistung geworden sind, sowie markenrechtliche und designrechtliche Prüfung und Klärung der Rechtslage im Hinblick auf die erbrachte Leistung (insbesondere Prüfung vorbestehender Marken-/Designrechte).

(10) Ihr habt akomo anzuzeigen, wenn ihr euren Unternehmenssitz nicht in Deutschland habt oder wechselt.

(11) Für den Fall, dass die gegenständliche Leistung für euch in einer körperlichen, insbesondere gedruckten Form, genutzt wird, überlasst ihr akomo (inklusive dessen Mitglieder und projektbeteiligten Dritten) bis zu drei einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich für die eigene Archivierung, Dokumentation sowie für Teilnahmen an Wettbewerben und/oder Ausstellungen.

§ 7 Abnahme, Mängel

(1) Schuldet akomo eine individualisierte Werkleistung materieller oder immaterieller Art (nachfolgend „Werk“), seid ihr gem. § 640 BGB zur Abnahme verpflichtet. Dienstleistungsergebnisse unterliegen nicht der Abnahme. akomo erbringt Leistungen als Dienstleistung, soweit sie im Angebot nicht eindeutig als „Werk“ oder „Werkleistung“ gekennzeichnet sind. Das Werk ist in Teilen abzunehmen, soweit im Angebot entsprechende Teilergebnisse von Werkleistungen definiert sind (echte Teilabnahme). Abgenommene Teilleistungen sind die Grundlage für die Fortführung der Leistung und von einem Recht auf Vertragsrücktritt nicht erfasst. Vorgelegte und abgenommene Teilleistungen sind vertragsgemäß zu vergüten, auch wenn es aufgrund einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht mehr zu einer Endabnahme der finalen Leistung kommt.

(2) Vor Teilabnahme oder Abnahme bietet akomo euch eine (oder nach Absprache in Textform mehrere) Korrekturschleife (d.h. gebündelte Korrekturwünsche eurerseits) zur (Teil-)Leistung an. Für die Korrekturschleife werden nur Korrekturwünsche zugelassen, (i) die rein künstlerisch-gestalterischer Natur sind und (ii) die im Rahmen des beauftragten Leistungsgegenstandes bleiben sowie (iii) bei Einhaltung von vereinbarten absoluten Fristen/Deadlines unter regulärem Arbeitszeitaufwand von akomo möglich bleiben. Weitere Korrekturschleifen für (Teil-)Leistungen werden euch von akomo zusätzlich in Rechnung gestellt.

(3) Ohne besondere Vereinbarung ist akomo nicht verpflichtet, Entwürfe oder (unfertige) Zwischenergebnisse herauszugeben.

(4) Die Abnahme habt ihr innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung der Ergebnisse bzw. Teilergebnisse an akomo in Textform zu erklären, soweit nicht anders vereinbart. Andernfalls müsst ihr mit Verzug und eventuellem Mehraufwand rechnen. Die Abnahme gilt im Übrigen als erfolgt, (i) wenn sie nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen oder (ii) sobald ihr das Werk produktiv nutzt. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird akomo diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Im Übrigen verweigert euch akomo das Nutzungsrecht solange die Abnahme nicht in Textform erklärt wurde.

(5) Ihr seid verpflichtet, die Leistung im Rahmen der Abnahme auf Mängel hin zu prüfen und solche unverzüglich nach Entdeckung akomo in Textform mitzuteilen, so dass akomo die Mängel nachvollziehen kann. Erfolgt keine oder eine verspätete Mängelrüge, so gilt der Mangel als von euch genehmigt und es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, dieser Mangel war nicht offensichtlich. Falls akomo durch unberechtigte Mängelrügen Aufwand entsteht, habt ihr diesen zusätzlich zu vergüten.

(6) Bei Werken verjähren Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme, vorausgesetzt, dass akomo diese nicht arglistig verschwiegen hat; die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln bleibt hiervon unbeschadet. Bei Teilleistungen ist für den Verjährungsbeginn die Teilabnahme maßgeblich. akomo ist nicht verantwortlich (i) für Sachmängel, soweit ein Werk nach Abnahme von euch verändert wurde, es sei denn ihr könnt nachweisen, dass der Sachmangel nicht Folge eurer Änderung ist und (ii) für Sachmängel, die auf mangelhaften oder unvollständigen Angaben oder Vorgaben von euch beruhen.

(7) Wünscht ihr nach Übergabe Änderungen (die nicht der Behebung von Mängeln dienen), ist akomo bemüht diesen Wünschen nachzukommen, allerdings unter neuer Vertragsabwicklung (Anschlussvertrag).

(8) Könnt ihr eine Leistung von uns aufgrund entgegenstehender Rechte Dritter nicht vereinbarungsgemäß nutzen, ist es akomo vorbehalten, die Leistung derart zu verändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt.

(9) Ansprüche wegen Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, wenn ihr oder Dritte Arbeitsergebnisse nach Abnahme geändert habt; dies gilt nicht, wenn ihr nachweisen könnt, dass die Rechtsverletzung keine Folge der Änderungen ist.

§ 8 Konzept- und Ideenschutz

(1) Das Eigentum an sämtlichen Arbeits- bzw. Leistungsergebnissen, Zwischenergebnissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch in Form der Auswahl von Arbeits- bzw. Leistungsergebnissen und die dazugehörigen Unterlagen stehen mit ihrer Erstellung im Zustand der jeweiligen Bearbeitung akomo zu. Auch Konzepte und Entwürfe vor Abschluss eines Vertrags (sogenannte Pitches) unterliegen den
vorliegenden AGB.

(2) Es sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Texte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel, Bildkonzepte, Wireframes, Storyboards, diverse Strategien usw. (inklusive aller Entwurfsphasen) angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

(3) Ihr verpflichtet euch, es zu unterlassen, diese von akomo im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

(4) Ihr könnt euch von euren Verpflichtungen aus diesem Paragraph durch Zahlung einer angemessenen, von akomo festgelegten Entschädigung befreien.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Ihr erkennt die Urheberschaft von akomo an. Alle kreativen und schöpferischen Leistungen in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, ebenso wie die einzelnen Werkstücke wie Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Designs und Entwurfsoriginale, sind vor und nach Auftragsabschluss urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser schöpferischen Leistungen, Werke bzw. Teile hiervon ohne Zustimmung von akomo ist nicht gestattet. Jede Nachahmung, auch von Teilergebnissen, ist unzulässig.

(2) Ihr erwerbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars ein zeitlich, örtlich und inhaltlich auf den vereinbarten Einsatzzweck begrenztes Nutzungsrecht, soweit nicht anders vereinbart. Das Nutzungsrecht wird als eingeschränkt ausschließliches Nutzungsrecht erteilt. Das ausschließliche Nutzungsrecht ist in der Hinsicht eingeschränkt, dass akomo und den projektmitwirkenden Mitgliedern und den projektmitwirkenden Dritten die Nutzung vorbehalten bleibt; eine Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist akomo und den projektmitwirkenden Mitgliedern/Dritten nicht gestattet.

(3) akomo steht es frei, „open source“ Materialien zu nutzen. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen Lizenzbedingungen.

(4) Bei der Buchung sind Art und Umfang der Nutzung akomo mitzuteilen. Stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit der zuvor vereinbarten Nutzung überein, so gilt das Nutzungsrecht als nicht erteilt.

(5) Ihr habt das Recht bis zur Bezahlung und Abnahme, die Leistungen und Teilleistungen von akomo wie vereinbart zu testen. Dieses Recht erlischt, wenn ihr mit der Bezahlung mehr als 30 Tage in Verzug seid. Eine gesonderte Mahnung durch akomo ist hierfür nicht erforderlich.

(6) Ihr räumt akomo das einfache Recht ein, bei euch bestehendes geistiges Eigentum kostenlos zu nutzen, soweit akomo dies für die Leistungserbringung von akomo für erforderlich hält.

(7) Unabhängig vom vereinbarten Nutzungsrecht – und insbesondere, wenn die Parteien abweichend von Absatz (2) ein unbeschränkt ausschließliches Nutzungsrecht zugunsten eurerseits vereinbart haben –, sind akomo, dessen projektmitwirkende Mitglieder und projektmitwirkende Dritte berechtigt, die gegenständliche Leistung und/oder das beauftragte Projekt sowie euren Unternehmensnamen und euer Logo zur Eigenwerbung bzw. zu Referenzzwecken in sämtlichen Medien, insbesondere im Internet, zu nutzen. Die Nutzung umfasst insbesondere die Nennung der Leistung/des Projekts von euch und auch die Vervielfältigung sowohl in gedruckter als auch digitaler Form und die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung der Leistung.

(8) Die Rechteeinräumung nach Absatz 2 findet keine Anwendung bezüglich der bei akomo bereits bestehenden Lösungen oder Materialien samt der daran vorgenommenen Ergänzungen/Änderungen. akomo stehen jederzeit sämtliche Rechte hieran zu, eine isolierte Verwendung hiervon ist ausgeschlossen, im Übrigen ist für die Rechteeinräumung der gemeinsam zugrunde gelegte Vertragszweck maßgeblich.

(9) Unter Einhaltung ihrer Geheimhaltungspflichten ist es akomo gestattet, die erbrachten Leistungen samt hierbei erworbenem Fachwissen und Fertigkeiten – insbesondere die der Leistung zugrundeliegenden Methoden, Verfahrensweisen und Zwischenergebnisse – ohne Einschränkung zu nutzen.

(10) Nicht abgenommene oder nicht bezahlte Werke oder Dienstleistungsergebnisse dürfen von akomo uneingeschränkt weiterverwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn akomo mehrere Arbeitsergebnisse für euch entworfen hat – wie beispielsweise verschiedene Logos – und ihr eine Auswahl zur Nutzung getroffen habt.

§ 10 Produktionsüberwachung

(1) Sofern es Korrekturmuster gibt, sei es digital oder in Print, sind diese akomo vor Ausführung einer Vervielfältigung vorzulegen.

(2) Die Produktionsüberwachung durch akomo erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

(3) akomo archiviert die Leistung sowie die zur Herstellung der Leistung verwendeten Inhalte und Materialien nur bis zur Lieferung und Abnahme bzw. bis nach Durchführung des Projekts. Nach diesem Zeitpunkt ist akomo berechtigt, projektbezogene Daten zu löschen.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Ihr habt ausschließlich die Möglichkeit der Zahlung durch Rechnung. Weitere Zahlungsarten werden von akomo nicht angenommen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist und auf das angegebene Konto zu überweisen. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Ein Zurückbehaltungsrecht eurerseits ist ausgeschlossen, es sei denn es beruht auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

(2) akomo ist dazu berechtigt, euch Rechnungen in Textform, insbesondere per E-Mail, zu übermitteln. Ihr erklärt euch mit der Zusendung von Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen in Textform ausdrücklich einverstanden.

(3) akomo wird in der Regel erst nach Erhalt einer Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme tätig. Die restlichen 50% der Auftragssumme werden nach vollständiger Erbringung der Leistung fällig. Für Änderungen der vorstehenden Regeln bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit akomo. Darüber hinaus und in Verrechnung der Anzahlung hat akomo das Recht, die von akomo erbrachten Teilleistungen nach eurer Abnahme in Rechnung zu stellen. Sollte akomo vor Erhalt der Anzahlung mit der Arbeit beginnen, bleibt die sofortige Fälligkeit der Anzahlung hiervon unberührt.

(4) Entsteht akomo aufgrund von Lücken oder Unklarheiten in den von euch zur Verfügung gestellten Unterlagen Mehraufwand (gegenüber dem Angebot), so darf akomo diesen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben eurerseits zurückzuführen ist oder für eventuelle Ausfallkosten, die akomo dadurch entstehen, wenn Teilleistungen von euch nicht zum vereinbarten Termin abgerufen werden.

(5) Reisekosten, Spesen, Modellhonorare, Modelle, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck, technische und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch akomo anfallen, werden euch zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

(6) Entsteht ein Zahlungsverzug eurerseits, ist das Honorar zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) p.a. Weiters verpflichtet ihr euch für den Fall des Zahlungsverzugs, akomo die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, sowie Rechtsanwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

(7) Wünscht ihr die von akomo erbrachten Leistungen auf Datenträgern, ist dies ausdrücklich zu vereinbaren und separat zu vergüten. Gefahr (ab Übergabe an Spediteur oder Frachtführer) und Kosten des Transports von Datenträgern liegen bei euch.

§ 12 Haftung

(1) akomo übernimmt keine Haftung für Inhalte, die von euch zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst insbesondere die fachliche, sprachliche und inhaltliche Richtigkeit der von euch zur Verfügung gestellten Inhalte.

(2) akomo haftet unbeschränkt für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von akomo, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. akomo haftet ferner unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit habt ihr zu beweisen.

(3) Jegliche Haftung von akomo für Ansprüche, die aufgrund der von akomo erbrachten Leistung gegen euch erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn akomo ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für akomo nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet akomo nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten eurerseits sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Ihr habt akomo diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

(4) Verletzt akomo fahrlässig wesentliche Vertragspflichten, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) In den Fällen leicht fahrlässiger Haftung ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Imageschäden jedenfalls für akomo, deren Mitglieder, Mitarbeiter und projektmitwirkende Dritte ausgeschlossen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitglieder sowie Mitarbeiter von akomo und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.

(7) Die Haftung von akomo für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(8) Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung von akomo auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Backupmedien entstehen. Eure Verpflichtung zur regelmäßigen Datensicherung nach dem zum Vertragsschluss geltenden Stand der Technik bleibt unberührt.

(9) akomo übernimmt keine Haftung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen.

(10) Schadensersatzansprüche eurerseits, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen und nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung durch akomo.

§ 13 Schadensersatz

(1) Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung, Weitergabe, Vervielfältigung des Materials, der Werke und Teilwerke und für den Fall, dass ihr eine vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen habt, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Schadensersatzanspruch in Höhe des Dreifachen der vereinbarten Vergütung fällig.

(2) Wird der Urhebervermerk, sofern nicht ausnahmsweise auf das Benennungsrecht verzichtet wurde, unterlassen, unvollständig wiedergegeben oder nichtzutreffend angebracht, ist ein Zuschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte Nutzungshonorar zu zahlen.

§ 14 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB werden von akomo personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet, zu denen auch die Bild/Ton-, Foto-/Film-Aufnahmen zählen können. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzbestimmung auf akomo.org/datenschutz.

(2) akomo und ihr verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen, die in Textform als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, geheim zu halten und mit gebotener Sorgfalt durch Unbefugte zu schützen. Unbefugte sind nicht die Mitglieder und etwaige Mitarbeiter von akomo sowie auftragsbezogene Subunternehmer. Dritte Dienstnehmer haben sich zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet.

(3) Die Schweigepflicht reicht für akomo sowie euch unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.

§ 15 Kündigung

(1) Verträge können eurerseits mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende per E-Mail an gro.o1768320714moka@1768320714ollah1768320714 gekündigt werden. Bisher erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet. Gegebenenfalls ersparte Aufwendungen oder erworbene Vergütung für akomo’s anderweitig eingesetzte Arbeitskapazität finden Anrechnung. Euch steht es frei, eine höhere als die von akomo angesetzte Summe ersparter Aufwendungen mit entsprechenden Nachweisen darzulegen. Die Vermutungsregel des § 648 S. 3 BGB ist ausgeschlossen. Sollten akomo durch eure vorzeitige Kündigung Kosten entstehen, entschädigt ihr diese. § 649 BGB kommt nicht zur Anwendung.

(2) Daueraufträge können zum Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden.

(3) akomo ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Umstände eine weitere Zusammenarbeit mit euch unzumutbar machen, z.B. starke Verzögerungen durch euch bei der Leistungserbringung trotz einer Nachfrist von 14 Tagen, Verstoß gegen Mitwirkungspflichten und/oder Zahlungsbedingungen trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen oder Nichtzahlung der Vorauszahlungen.

(4) Besteht der Kündigungsgrund in einer Verletzung einer Verpflichtung aus dem Vertrag, ist vor Kündigung eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes für die Kündigung zu setzen.

(5) Werden Leistungen durch euch storniert oder nicht bzw. nicht im vereinbarten Zeitraum abgerufen, kann akomo bis 8 Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung 5%, bis 2 Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung 50% und unter 2 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung 75% der Angebotssumme der (Teil-)Leistung in Rechnung stellen. Eine Leistungserbringung gilt als vereinbart, sobald ihr Termine schriftlich, in Textform oder mündlich bestätigt oder euer Erfüllungsgehilfe den Termin schlüssig (z.B. durch die Vereinbarung verbindlicher Milestones/Leistungen) annimmt.

§ 16 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Parteien dürfen ihre Firmen und Marken, sowie Abbildungen der Leistungen gegenseitig öffentlich als Referenz verwenden. Soweit ihr die hier gegenständlichen Leistungen von akomo verwendet und/oder auf diese Bezug nehmt oder hinweist, ist akomo in unmittelbarer und/oder in unmittelbarem Zusammenhang in branchenüblicher Weise in sämtlichen Unterlagen und Medien korrekt und vollständig als “akomo eG“ zu nennen.

(2) Die Abtretung von euren Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag – insbesondere Abtretungen und Verpfändungen – an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von akomo in Textform ausgeschlossen.

(3) Die Aufrechnung durch euch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.

(4) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist.

(6) Über Änderungen der AGB informiert akomo in Textform (i.d.R. per E-Mail). Sie gelten als vereinbart, wenn ihr den geänderten Bedingungen nicht binnen 14 Tagen in Textform widersprecht.

(7) Kreativleistungen sind im Sinne des KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) für euch abgabepflichtig. Ihr seid nicht berechtigt, euren Anteil an der Sozialversicherung in Form der Künstlersozialabgabe der akomo vom Entgelt abzuziehen bzw. ein entsprechend geringeres Entgelt zu vereinbaren. Weitere Informationen zur KSK-Abgabe: www.kuenstlersozialkasse.de

§ 17 Schlussbestimmungen

Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

Stand: 09.01.2024